Darf diese Rechnung noch auf Papier kommen?

Seit 2025 gilt die Pflicht zur E-Rechnung, mit Übergangsfristen bis Ende 2027. Ein paar kurze Fragen, und Sie wissen, ob Ihr Lieferant noch Papier oder ein PDF schicken darf.

aequitixx
Wann wurde geliefert oder geleistet?

Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung, nicht das Rechnungsdatum.

Wo hat der Lieferant seinen Sitz?
In welchem Format kommt die Rechnung?
Trifft eine dieser Ausnahmen zu?
Wie hoch war der Umsatz des Lieferanten im Jahr 2026?

Gemeint ist sein gesamter Umsatz im Vorjahr. Die Grenze gilt nur für Leistungen im Jahr 2027.

Ergebnis

So läuft die Umstellung

  1. Seit 1. Januar 2025Jedes Unternehmen in Deutschland muss E-Rechnungen annehmen können, auch Ihr Haus.
  2. Für Leistungen bis Ende 2026Jeder Lieferant darf noch auf Papier abrechnen. Ein PDF braucht Ihre Zustimmung.
  3. Für Leistungen im Jahr 2027Papier und PDF nur noch von Lieferanten mit höchstens 800.000 € Umsatz im Vorjahr. EDI-Verfahren bleiben für alle zulässig.
  4. Ab 1. Januar 2028E-Rechnung für alle Lieferanten mit Sitz in Deutschland. Die Ausnahmen für Kleinbeträge, Fahrausweise, Kleinunternehmer und steuerfreie Leistungen bleiben.

Rechtsstand Oktober 2026. Grundlage sind § 14 und § 27 Abs. 38 UStG, die §§ 33, 34 und 34a UStDV sowie die Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 15. Oktober 2024 und 15. Oktober 2025. Das Werkzeug ersetzt keine steuerliche Beratung.

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aequitixx verarbeitet die Lieferantenrechnungen von über 300 Einrichtungen des deutschen Gesundheitswesens, ob Papier, PDF oder E-Rechnung.