Seit 2025 gilt die Pflicht zur E-Rechnung, mit Übergangsfristen bis Ende 2027. Ein paar kurze Fragen, und Sie wissen, ob Ihr Lieferant noch Papier oder ein PDF schicken darf.
Ergebnis
Zum Kopieren und Anpassen. Die Angaben in eckigen Klammern ergänzen Sie.
Rechtsstand Oktober 2026. Grundlage sind § 14 und § 27 Abs. 38 UStG, die §§ 33, 34 und 34a UStDV sowie die Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 15. Oktober 2024 und 15. Oktober 2025. Das Werkzeug ersetzt keine steuerliche Beratung.
Ihre Angaben bleiben in diesem Browser. Es wird nichts übertragen.
aequitixx verarbeitet die Lieferantenrechnungen von über 300 Einrichtungen des deutschen Gesundheitswesens, ob Papier, PDF oder E-Rechnung.